Vorsorgeuntersuchungen

Die Früherkennungsuntersuchungen bei Neugeborenen und Kindern sollen Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig erkennen und Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung einleiten.

Diese Untersuchungstermine sollten Sie im Interesse Ihres Kindes genau einhalten. Damit wir den aktuellen Impfstatus erfassen und ggf. vervollständigen können, bitten wir Sie, zu allen Terminen den Impfausweis mitzubringen. Gerne überprüfen wir auch die Impfausweise der Eltern und Geschwister. Eine ausführliche Beratung ist bei uns selbstverständlich.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Wir beraten Sie hierzu gerne.


U2 bis U11

U2: 3. – 10. Lebenstag
Alle Organe, die Sinnesorgane und Reflexe des Babys werden untersucht. Zur Früherkennung eventueller Stoffwechsel- und Hormonstörungen wird aus der Ferse eine Blutprobe entnommen.

U3: 4. – 5. Lebenswoche
Der Arzt prüft, ob sich die Reflexe, die Motorik, das Gewicht und die Reaktionen altersgemäß entwickeln. Er erkundigt sich, ob das Baby gut trinkt, und tastet und hört die Organe ab. Außerdem untersucht er das Hüftgelenk auf Störungen und Verrenkungen und gibt den Eltern Ernährungshinweise im Hinblick auf die Mundgesundheit.

U4: 3. – 4. Lebensmonat
Bei diesem Vorsorgetermin werden nochmals die Körpermaße, die Haut, die Brust-, Bauch-, Geschlechts- und Sinnesorgane sowie die Motorik und das Nervensystem untersucht.

U5: 6. – 7. Lebensmonat
Wieder geht es darum, ob das Baby gut hören und sehen kann. Außerdem prüft der Arzt, ob es sich seinem Alter entsprechend bewegt und hält. Die Eltern erhalten Hinweise zur Mundhygiene und zu zahnschonender Ernährung.

U6: 10. – 12. Lebensmonat
Bei diesem Termin stehen die geistige Entwicklung und die Sinnesorgane im Mittelpunkt. Der Arzt fragt, ob das Kind Doppellaute plappert, auf seinen Namen reagiert und kleine Aufforderungen versteht. Außerdem prüft er, ob es krabbelt, sitzen oder stehen kann, und gibt Hinweise zur Pflege der ersten Zähne.

U7: 21. – 24. Lebensmonat
Mit einfachen Bildern oder im Gespräch testet der Arzt, wie weit das Kind in seiner sprachlichen Entwicklung ist. Er beobachtet die Feinmotorik und die Körperbeherrschung und achtet auf Verhaltensauffälligkeiten.

U7a: 34. – 36. Lebensmonat
Bei der U7a untersucht der Arzt im Wesentlichen Körpermaße, Haut und Motorik sowie Brust-, Bauch-, Sinnes- und Geschlechtsorgane des Kindes. Nerven- und Skelettsystem werden einer genauen Prüfung unterzogen.

U8: 46. – 48. Lebensmonat
Alle Organe, die Bewegungsabläufe und die generelle Entwicklung werden sehr intensiv überprüft. So können noch rechtzeitig vor der Einschulung eventuelle Organerkrankungen, Bewegungsstörungen, Seh- und Hörfehler, Sprachstörungen und Verhaltensauffälligkeiten erkannt und gezielt behandelt werden. Mit Teststreifen wird eine Harnuntersuchung durchgeführt.

U9: 60. – 64. Lebensmonat
Wieder werden alle Organe genau untersucht. Außerdem testet der Arzt das Gehör, die Sehfähigkeit, die Sprachentwicklung und die Bewegung. Auch hier ist das Ziel, eventuelle Krankheiten vor dem Schuleintritt zu heilen, um dem Kind zeit- und nervenraubende Therapien parallel zum Lernen zu ersparen.

U10: 7. – 8. Lebensjahr
Neben der körperlichen und geistigen Entwicklung macht sich der Arzt ein Bild von den Grundschulfähigkeiten des Kindes. So können umschriebene Entwicklungsstörungen (Lesen, Rechnen, Aufmerksamkeit, Konzentration) und Verhaltensauffälligkeiten rechtzeitig erkannt werden.

U11: 9. – 10. Lebensjahr
Die körperliche und geistige Entwicklung wird überprüft. Der Arzt legt besonderes Augenmerk auf Schulleistungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, die soziale Kontaktfähigkeit und die Mediennutzung.

Jugendschutzuntersuchung

Diese Untersuchung ist für alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die eine Ausbildung oder eine gewerbliche Arbeit beginnen wollen, durch das Jugendarbeitsschutzgesetz verpflichtend vorgeschrieben. 

Kostenträger ist im Gegensatz zur Jugendgesundheitsuntersuchung nicht die Krankenkasse, sondern das Gewerbeaufsichtsamt. 

Durch die Jugendschutzuntersuchung soll vor Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer gewerblichen Tätigkeit abgeklärt werden, ob von dieser Tätigkeit eine Gesundheitsgefahr für den Auszubildenden/die Auszubildende ausgehen könnte. Hierzu dient die sogenannte Erstuntersuchung. Hat der/die Jugendliche nach Ablauf des ersten Lehr- bzw. Berufsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist eine Nachuntersuchung zwingend vorgeschrieben. 

Bei der Jugendschutzuntersuchung wird sowohl bei der Erstuntersuchung als auch bei der Nachuntersuchung anhand vorgeschriebener Richtlinien der aktuelle Gesundheitszustand erhoben und dokumentiert. Zur Jugendschutzuntersuchung gehört neben der Überprüfung der Sehkraft (Nah- und Fernsicht, Überprüfung auf Farbenblindheit), des Gehörs, des Körperbaus und des Bewegungsapparates auch eine Ganzkörperuntersuchung. Eine Blutentnahme ist nicht vorgesehen, dafür aber eine Untersuchung des Urins. 

Nach der Untersuchung erhält der/die Jugendliche je eine Bescheinigung über die durchgeführte Untersuchung für die Eltern und für den Arbeitgeber. Diese Bescheinigung gibt an, ob der/die Jugendliche für den angestrebten Beruf uneingeschränkt tauglich ist oder ob bestimmte Einschränkungen gelten.
Die Eltern werden außerdem über eventuell notwendige Folgeuntersuchungen bei Fachärzten informiert. Der Arbeitgeber erfährt nichts über Krankheiten des/der Jugendlichen (ärztliche Schweigepflicht), er wird lediglich über medizinisch notwendige Einschränkungen bei der Berufsausübung informiert.

Jugendgesundheitsuntersuchung J1: zwischen 12 und 14 Jahren

Bei dieser Untersuchung geht es vor allem um die Früherkennung von entwicklungsgefährdenden Krankheiten. Der Arzt beurteilt die seelische und schulische Entwicklung, außerdem werden die Jugendlichen auf Themen wie Rauchen und Drogen sowie auf ihr Ernährungs- und Sexualverhalten angesprochen. Auch der Impfstatus wird erhoben und die Jugendlichen werden zur eventuellen Nachimpfung motiviert. Nach Bedarf erfolgt eine Blutuntersuchung auf Eisenmangel, Fettstoffwechselstörungen und die Schilddrüsenfunktion.

Jugendgesundheitsuntersuchung J2: zwischen 16 und 17 Jahren

Sie erweitert den Inhalt der J1 um begleitende Beratung bei der Berufswahl.

Entwicklungsdiagnostik

Die Vorsorgeuntersuchungen dienen dazu, altersspezifische Entwicklungsauffälligkeiten und Risiken für Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und frühzeitig Fördermaßnahmen einzuleiten.

Wir haben viel Erfahrung in der Sozialpädiatrie, in der Begleitung und Therapiekoordination bei entwicklungsauffälligen, entwicklungsverzögerten und behinderten Kindern und Jugendlichen bis hin zur Therapiebegleitung bei ADS/ADHS.

Zur Erkennung umschriebener Entwicklungsstörungen und allgemeiner Entwicklungsrückstände bei Vorschulkindern führen wir in unserer Praxis eine Basistestdiagnostik durch. So sind Aussagen über Intelligenz, expressive Sprache, Aufmerksamkeit und auditives Arbeitsgedächtnis möglich.

Eine enge Zusammenarbeit mit den regionalen Sozialpädiatrischen Zentren, Frühförderstellen oder sonstigen therapeutischen Einrichtungen ist für uns im Sinne einer ganzheitlichen Betreuung selbstverständlich.